Seit Januar 2012 bieten wir (Heilpraktiker Anna Kränzle und Thomas Früchtl) in unseren Heilpraktiker-Praxisgemeinschaften die sog. augmentierte
Akupunktur nach Dr. Covic´ an. Es handelt sich bei dieser Reizstrom-Behandlung um eine Kombination aus (Elektro-)Akupunktur, Neuraltherapie und Reizstromtherapie.
Der Begriff "augmentiert" bedeutet verstärkt.
Die Augmentierte Akupunktur wurde in Konstanz von dem Anästhesisten Dr. med. Dusan Covic entwickelt und an der Universität Freiburg in
einer Beobachtungs-Studie an Allergikern untersucht.
Optimaler Behandlungszeitpunkt ist das akute Stadium der allergischen Beschwerden.
Vorgehensweise und Ablauf der Behandlung mit augmentierter Akupunktur:
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Sie vereinbaren bei aktuellen allergischen Beschwerden (Heuschnupfen) bitte kurzfristig einen Behandlungstermin in der Praxis (am besten buchen Sie online einen Termin über die Kontaktseite)
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Die Behandlung selbst dauert etwa 10-15 Minuten und läuft wie folgt ab:
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Zunächst schildern Sie Ihre Beschwerden, aufgrund dessen eine Diagnose erfolgt.
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Dann erfolgt die Untersuchung und Therapie: Mit Hilfe eines Elektroakupunkturgerätes werden 2 korrespondierende Akupunkturpunkte im Nackenbereich durch eine
elektronische Messung ermittelt.
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In die beiden Punkte werden mittels Injektion in die Haut ein schwaches Lokalanästhestetikum und ggf. ein passendes individuelles Homöopathisches
Mittel eingebracht, und anschließend über Akupunkturnadeln eine kurze (Sekunden dauernde) elektrische Stimulation mit einem speziellen Elektroakupunkturgerät vorgenommen.
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Die Methode ist völlig ungefährlich sanft, schmerzarm (man spürt lediglich ein leichtes Vibrieren). Die elektrische Stimulation ist vergleichbar mit aus der
Physiotherapie bekannten TENS-Geräten, jedoch verwenden wir andere Frequenzen und -Modulationsarten und niedrigere Intensitäten (niedrigerer Stromfluss), und natürlich auch eine wesentlich
kürzere Therapiedauer.
- Bei Säuglingen, Kleinkindern, Kindern bis zum ca. 13./14. LJ. ist i. d. R. weder eine Injektion noch Akupunktur-Nadelung möglich. In diesem Fall können wir als
Alternative eine Laserakupunktur oder direkte Elektroakupunktur ohne Piks anwenden. Da hierbei auch der Aufwand geringer ist, reduzieren sich die Kosten (siehe Kosteninfo).
Voraussetzungen für die Behandlung:
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Damit die Behandlung durchgeführt werden kann, müssen bereits allergische Beschwerden in der aktuellen Allergiesaison vorliegen oder vorgelegen
haben. Eine prophylaktische Behandlung ausserhalb der Allergiesaison ist nicht möglich!
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optimal (aber nicht Bedingung) ist ein Absetzen von antiallergischen Medikamenten 1-2 Tage vor der Behandlung (ggf. Rücksprache erforderlich, da ein
Absetzen nicht in jedem Fall möglich ist!), dies gilt bei pharmakologischen Mitteln für alle Formen (Tablette, Augentropfen, Nasenspray), aber nicht für homöopathische Mittel, diese können
eingenommen / angewendet werden. Diese Maßnahme verbessert die Präzision der Messung.
Kontraindikationen und Einschränkungen: Hier wird die Augmentierte
Akupunktur nicht durchgeführt: bei
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Schwangeren (aus Sicherheitsgründen - es liegen keine Daten vor) (Stillen ist nach aktuellen Erfahrungen keine Hinderung)
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Trägern eines Herzschrittmachers (aus Sicherheitsgründen - es liegen keine Daten vor)
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Epileptikern (Behandlung kann möglich sein, dies klären wir im Gespräch)
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bei Frauen während der Menstruation ist die Behandlung meist möglich, aber unter Umständen etwas zeitintensiver, da die Punktsuche erschwert sein
kann.
Behandlungsdauer und Anzahl der Behandlungen:
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Die Augmentierte Akupunktur erfolgt einmalig (in einigen Fällen ist eine zweimalige Behandlung nach ca. 1 Woche sinnvoll)
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Dauer: inklusive kurzer Anamnese (Vorgespräch) ca. 10-15 Minuten
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Die Behandlung kann bei Vorhandensein von Beschwerden wiederholt werden
Kosteninformation:
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Das Behandlungshonorar wird grundsätzlich nach Aufwand berechnet und beträgt für die Behandlung mit augmentierter Akupunktur (inkl. kurzer
Anamnese) 85 €.
Kinder bis 13./14 J. (wenn ohne Nadelung): 60 €
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Falls nötig, kann bei unzureichendem Ansprechen die augmentierte Akupunktur innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem ersten Termin
aufgefrischt werden. In diesem Fall beträgt das Honorar 30 €
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Ausserhalb dieser 4 Wochen-Frist beträgt das Honorar erneut 85 €
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Die bevorzugte Zahlungsweise in München ist BARZAHLUNG (nicht in Peißenberg möglich), sonst in Ausnahmefällen Überweisung. Kartenzahlung ist
derzeit leider nicht möglich.
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Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung/Quittung, aufgeschlüsselt nach den Positionen des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), die Sie
ggf. bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlung grundsätzlich nicht.
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und die Beihilfe erstatten die Behandlungskosten je nach Vertrag ganz oder nur teilweise. Es
kann ausdrücklich keine Garantie für die Erstattung Ihrer Versicherung übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihrer Versicherung über die Erstattungsmodalitäten von
Heilpraktiker-Behandlungen.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte